Sieben Forderungen der KPÖ zur Finanzkrise

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Wo hat man/frau jemals gehört, dass eine österreichische Regierung binnen weniger Tage  -wie in der Bankenkrise- 100 Mrd. Euro (1376 Mrd. Schilling) für gesellschaftlich dringende Aufgaben bereitgestellt hätte? Ist die Beseitigung der Arbeitslosigkeit z.B. keine solche dringende Aufgabe?. Verräterisch ist die Schlagzeile der „Krone”: „So hilft der Staat unseren Banken”. Die Betonung liegt auf „unseren”. „Uns” gehört bekanntlich nichts davon und die Bank Austria und die Bawag wurden etwa ins Ausland und an internationale Finanzgesellschaften verkauft. 


Aber es soll die Menschen beruhigen, indem sie glauben gemacht werden, es werde „uns” geholfen. Jetzt kann sich jeder beruhigt beim AMS anstellen, beruhigt seine Sozialhilfe beziehen, beruhigt ”seiner” Bank die Schulden abstottern, beruhigt die erhöhten Mieten zahlen oder Mietbeihilfe oder Heizkostenzuschuss beziehen, kurz sich beruhigt dem kapitalistischen Alltag widmen und froh sein, dass die Apokalypse bisher nicht eingetreten ist.
Bis es gelingt, solche gesellschaftliche Kräfteverhältnisse herzustellen, die die Vergesellschaftung der Finanzinstitutionen ermöglichen ist es noch weit. Aber sofort durchführbar sind u.a. folgende Forderungen:

 

  1. Für die 85 Mrd. Euro Haftung des Staates für das Kreditgeschäft der Banken ist eine Sonderabgabe der Banken von zumindest drei Prozent der Haftungssumme, gestaffelt nach der Bilanzsumme einzuheben. Die seinerzeit bereits bestandene Sonderabgabe der Banken wurde ohne Not Anfang der 90er Jahre abgeschafft.
  2. Um die für Spekulationszwecke zur Verfügung stehenden Beträge einzudämmen wird die Körperschaftsteuer auf den Steuersatz von 34 Prozent zurückgeführt, wie er bis 2004 bestanden hat. Des weiteren werden alle vermögensbezogene Steuern, die seit 1994 abgeschafft wurden, wieder in Kraft gesetzt (Vermögensteuer, Erbschaftsteuer, Börsenumsatzsteuer, etc.), die Privilegien der Privatstiftungen abgeschafft, der Spitzensteuersatz für Millionäre angehoben.
  3. Alle Arbeitslosen werden entschuldet.
  4. Rückführung der privaten Pensionsfonds in öffentliche Verwaltung.
  5. Wo Haftungen schlagend werden, besetzt die Republik Österreich Aufsichtsräte mit Vertretern der Arbeiterkammern, mit Betriebsräten und mit Vertretern der Konsumenten.
  6. Die Kreditgewährung an Wohnungssuchende, kleine und mittlere Gewerbetreibende muss gesichert und aus den „Basel II”- Richtlinien ausgenommen werden.
  7. Sicherung der Finanzierung der Gemeinden und kommunalen Einrichtungen im Rahmen der Staatshaftung.