Wohnen ist ein Menschenrecht
Geschrieben von: Administrator am Montag, 05. Januar 2009 um 11:57 Uhr

Wohnen ist ein grundlegendes menschliches Bedürfnis. Recht auf Wohnen bedeutet auch Recht auf Sesshaftigkeit und ist damit eine unverzichtbare Voraussetzung der menschlichen Existenz. Damit verbunden sind auch entsprechende Ansprüche auf eine zeitgemäße Qualität des Wohnens, zu welcher auch eine entsprechende Infrastruktur im engeren Wohnumfeld gehört.
Die ständige Verteuerung von Neubauwohnungen durch Grundstücksspekulation, enorme Profite der Bauwirtschaft und Banken sowie Reduzierung der staatlichen Förderung, der Abbau der gesetzlichen Regulierung der Mieten in Altbauwohnungen, die Aushöhlung des Mieterschutzes, die Spekulation mit zigtausend leerstehenden Wohnungen, die Sanierung bislang billiger Altbauwohnungen zu teuren Nobelwohnungen und die Handhabung des Ablösewuchers als Kavaliersdelikt machen die Wohnung immer mehr zur Profitquelle.
Die Betriebskosten steigen ständig, unter anderem durch Tariferhöhungen für kommunale Dienstleistungen. Sie machen oft bereits ein Vielfaches der Grundmiete aus. Dazu kommen beträchtliche zusätzliche Belastungen durch hohe Bankzinsen.
Das ist eine schwere Belastung vor allem junger Menschen. Hunderttausende Familien haben keine dem heutigen Standard entsprechende Wohnung.
Im Artikel 25, Absatz 1 der UNO-Menschenrechtsdeklaration heißt es:
“Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Lebenshaltung, die seine und seiner Familie Gesundheit und Wohlbefinden, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Betreuung und der notwendigen Leistungen der sozialen Fürsorge gewährleistet; er hat das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität, Verwitwung, Alter oder von an der weitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.”
Der Widerspruch zwischen dem in der UNO-Menschenrechtsdeklaration formulierten Anspruch und der realen Situation auf dem Wohnungssektor machen deutlich, daß durch die “freie Marktwirtschaft” das Wohnungsproblem für die breite Masse der Bevölkerung und unter sozialen Gesichtspunkten nicht lösbar ist. Gleichzeitig ergibt sich die logische Schlussfolgerung, daß auch der Kampf um ein menschenwürdiges Wohnen zu sozialen Bedingungen in den Kampf um die Umverteilung zwischen Kapital und Lohnabhängigen einzuordnen ist.
Unter kapitalistischen Bedingungen kann zwangsläufig die Vermarktung der Wohnungen nie völlig ausgeschaltet werden. Gleichzeitig erkennen sogar bürgerliche WohnungspolitikerInnen, daß über den Markt das Wohnungsproblem nicht gelöst werden kann, weil dies zu für das System selbst bedrohlichen sozialen Auswüchsen führen würde. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit eines speziellen Mieterschutzes und entsprechender Gesetze.
Insbesondere in den letzten Jahren, verbunden mit der Ostöffnung und dem Drängen des österreichischen Kapitals in die EU ist die Kapitalverwertung auf dem Immobiliensektor und damit auch auf dem Wohnungsmarkt enorm gestiegen. Gleichzeitig will sich der Staat unter dem Stichwort der Deregulierung und Privatisierung, der Tendenz, alle Bereiche den Marktmechanismen und Kapitalinteressen zu unterwerfen, immer mehr aus seiner politischen und finanziellen Verantwortung für die Wohnungspolitik zurückziehen und schiebt diese auf Länder, Gemeinden und Genossenschaften ab.
Mehrere Faktoren führten in den letzten Jahren zu einer “Neuen Wohnungsnot”, die so krasse Ausmaße angenommen hat, daß sich heute alle Parteien zur Wohnungspolitik äußern müssen. Kleine Familien, eine zunehmende Zahl von Alleinerzieherinnen, eine hohe Scheidungsrate, der Wunsch junger Menschen, möglichst bald eine eigene Wohnung zu beziehen, bedingen immer mehr Wohnraum. Dieser ist aber zum einen insge samt zu wenig, zum anderen dem Bedarf durch Spekulation entzogen und zum dritten ungleichmäßig verteilt.
Notwendig ist daher eine Rückkehr zu einem echten sozialen Wohnbau mit öffentlichen Mitteln und durch die öffentliche Hand, unter demokratischer Kontrolle und Mitbestimmung der Betroffenen. Schwerpunkt dabei muß ein sozialer Wohnbau sein, der seinem Namen gerecht wird. Neue Wohnungen müssen unter weitgehender Ausschaltung von Banken, Baukapital und BodenspekulantInnen durch die Gemeinde mit einer hundertprozentigen Förderung errichtet werden. Eine zentrale Frage der Wohnungspolitik ist daher die Definition, was sozialer Wohnbau eigentlich bewirken soll, welche Ansprüche auf Wohnen als legitim betrachtet werden müssen und was das Wohnen aus sozialer Sicht gesehen kosten darf.
Daraus leitet sich auch bereits ab, daß die sogenannte Subjektförderung (einkommensbezogene Förderung) bestenfalls extreme Auswüchse mildern kann, aber keinesfalls dazu geeignet ist, das Wohnungsproblem zu lösen. In der Praxis bedeutet Subjektförderung nämlich letztlich immer eine Umverteilung von Steuergeldern über die MieterInnen an die VerursacherInnen der Wohnungsspekulation, hauptsächlich das Finanzkapital.
Die KPÖ fordert:
- Schaffung von genügend leistbarem Wohnraum.
- Verankerung des Menschenrechts auf Wohnen in der Bundes- und den Länderverfassungen.
- Rückkehr zu einem sozialen Wohnbau, vorwiegend durch die Gemeinden mit einer hundertprozentigen Förderung aus öffentlichen Fonds.
- Wahrnehmen der politischen Verantwortung für eine soziale Wohnungspolitik und der damit verbundenen Finanzierung durch den Bund und die Gemeinden.
- Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Mieten und Betriebskosten (Wasser, Müll, Kanal).
- Beihilfen sollen entsprechend der Teuerung laufend valorisiert (im Wert angepaßt) werden.
- Im Förderungswesen absoluter Vorrang der Objektförderung (wohnraumbezogen) vor der Subjektförderung (einkommensbezogen).


